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Idee
Geschätzte Interessentin
Geschätzter Interessent
Während vieler Jahre haben wir als Sektion Ostschweiz der
SPG Schweizer Parapsychologischen Gesellschaft ein
vielfältiges Angebot von Veranstaltungen organisiert. Um
unseren Aktivitäten neuen Schwung und eine bessere
finanzielle Basis zu verleihen, haben wir beschlossen, den
eigenständigen Verein PSI Forum Ostschweiz zu
gründen.
Nach langen Vorbereitungsarbeiten wurde am 28. Dezember 2009
von Marcus Caluori, Manuela Kihm, Jura Kralicek, Petra
Kralicek (†), Andreas B. Müller, Hans-Peter Studer, Klaus-Dieter
Theurich und mit mentaler Unterstützung von Alex Schneider
der Verein PSI Forum Ostschweiz gegründet.
Zweck des politisch und weltanschaulich neutralen
und nicht gewinnorientierten
Vereins PSI Forum Ostschweiz:
Der Verein gestaltet Informations-, Entfaltungs- und
Austausch-Events in Form von Vorträgen, Seminaren,
Workshops, Kongressen und Erlebnisabenden zu
folgenden Themen: Bewusstsein, ganzheitliche
Heilmethoden, Gesundheit, Geistheilen,
Grenzwissenschaften, Kreativität, Lebenshilfe,
Medialität, Meditation, Metaphysik, Mystik,
Parapsychologie, Persönlichkeitsentfaltung,
Psychologie, Sinnfindung, Spiritualität.
Er organisiert private Konsultationen mit
renommierten Heilern und Sensitiven aus aller Welt.
Er kooperiert mit Institutionen, Gesellschaften und
Gruppen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen.
Die vollständigen Statuten finden sie
hier.
Mitgliedschaft (»
Statuten »
Idee)
Wir laden Sie hiermit herzlich ein, Mitglied beim Verein PSI
Forum Ostschweiz zu werden.
Als Mitglied
-
unterstützen Sie die Anliegen und Projekte
des nicht gewinnorientierten Vereins PSI Forums
Ostschweiz ideell und finanziell und geben
ihm den nötigen Rückhalt
-
erhalten Sie zwei Eintrittskarten für die
Teilnahme an Vorträgen des Vereins nach freier
Wahl
-
bekommen Sie eine Reduktion von mindestens
15% auf allen Veranstaltungen des Vereins
-
erhalten Sie die gleichen Reduktionen bei
den Veranstaltungen der
Schwestervereinigungen SVPP, SPG und BPV wie
deren eigenen Mitglieder
-
werden wir Ihnen die Programmdetails
mindestens halbjährlich weiterhin per Post
zustellen (Nichtmitglieder erhalten künftig
aus Kostengründen den Newsletter nur noch
elektronisch per E-Mail)
-
können Sie folgende Zeitschriften zum
Vorzugspreis abonnieren: WENDEZEIT (6
Ausgaben jährlich, Fr. 40.- statt Fr. 54.-),
SPUREN (4 Ausgaben jährlich, Fr. 20.- statt Fr.
30.-) und HEILEN HEUTE (4 Ausgaben jährlich, Fr.
19.- statt Fr. 28.-)
Werden Sie
jetzt Mitglied beim Verein PSI Forum Ostschweiz und
unterstützen Sie unsere Anliegen
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft beim PSI Forum
Ostschweiz (1.1. bis 31.12.) ist wie folgt geregelt:
a) Einzelpersonen: Fr. 90.-
b) Lebenspaare: Fr. 150.-
c) Studierende, IV-Bezüger, Arbeitslose: Fr. 60.-
d) Gönner: Fr. 300.- oder mehr
Da das Jahr schon begonnen hat und wir Ihnen einen Entscheid
möglichst leicht machen möchten, offerieren wir Ihnen für
das erste Jahr eine generelle Reduktion von 20 Franken auf
die Beiträge a) bis c). Ab dem Jahr 2011 gelten die vollen
Jahresbeiträge. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist
jederzeit ohne Angabe von Gründen auf Ende des laufenden
Jahres möglich.
Danke vielmals für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung -
füllen Sie bitte das downloadbare
Anmeldeformular aus. Wir senden Ihnen dann eine
Rechnung und Ihren Mitgliederausweis per Post zu.
Statuten PSI Forum Ostschweiz (»
Idee »
Mitgliedschaft)
1. Name und Sitz
Unter dem Namen Psi Forum Ostschweiz besteht mit Sitz in
St. Gallen ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB. Der
Verein ist politisch und weltanschaulich neutral und
verfolgt keinerlei Gewinnabsichten.
2. Zweck
Der Verein gestaltet Informations-, Entfaltungs- und
Austausch-Events in Form von Vorträgen, Seminaren,
Workshops, Kongressen und Erlebnisabenden zu folgenden
Themen:
Bewusstsein, ganzheitliche Heilmethoden, Gesundheit,
Geistheilen, Grenzwissenschaften, Kreativität, Lebenshilfe,
Medialität, Meditation, Metaphysik, Mystik, Parapsychologie,
Persönlichkeitsentfaltung, Psychologie, Sinnfindung,
Spiritualität.
Er organisiert private Konsultationen mit renommierten
Heilern und Sensitiven aus aller Welt.
Er kooperiert mit Institutionen, Gesellschaften und Gruppen,
die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein
über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der
Mitgliederversammlung festgelegt werden. Auch weitere
Zuwendungen aller Art können entgegengenommen werden. Zudem
stehen dem Verein allfällige finanzielle Überschüsse von
Veranstaltungen zur Verfügung.
4. Mitgliedschaft
Der Verein umfasst folgende Mitgliederkategorien:
a) ordentliche Mitglieder
b) Gönner
Grundsätzlich kann jeder Bewerber Mitglied des Vereins
werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die
Ablehnung eines Aufnahmegesuches bedarf keiner Begründung.
Jedes neue Mitglied erhält die Vereinsstatuten und einen
Mitgliederausweis für den jeweiligen Jahresbeitrag.
Der Austritt kann nur auf Jahresende erfolgen. Er ist dem
Vorstand bis spätestens
30. November schriftlich mitzuteilen.
Der Verein gewährt den Mitgliedern verschiedene
Vergünstigungen.
Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31.
Dezember
5. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren
6. Die Generalversammlung
Die Generalversammlung findet einmal jährlich statt. Zur
Generalversammlung werden die Mitglieder drei Wochen im
Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der
Traktandenliste.
Die Generalversammlung hat die folgenden Aufgaben und
Kompetenzen:
a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der
Rechnungsrevisoren
b) Festsetzung und Änderung der Statuten
c) Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichts
d) Beschluss über das Jahresbudget
e) Festsetzung des Mitgliederbeitrags
An der Generalversammlung besitzt jedes anwesende Mitglied
eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr
(Ausnahme: Statutenänderungen. Art. 12).
7. Der Vorstand
Der Vorstand wird auf eine Amtsdauer von zwei Jahren
gewählt und besteht aus fünf bis neun Mitgliedern, die sich
folgende Arbeitsbereiche teilen: Buchhaltung/Finanzen,
Kommunikation, Programmkommission, Sekretariat.
Ein Präsidium ist nicht vorgesehen.
Der Vorstand konstituiert sich selber und regelt die
Zeichnungsberechtigung.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die
laufenden Geschäfte.
8. Die Revisoren
Die Generalversammlung wählt auf eine Amtsdauer von zwei
Jahren zwei Rechnungsrevisoren, die nicht Mitglied des
Vereins sein müssen. Sie prüfen die Jahresrechnung und
stellen der Generalversammlung den Antrag zur Genehmigung.
9. Sekretariat
Ein Mitglied des Vorstands führt das Sekretariat und
wird hierfür im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des
Vereins entschädigt.
10. Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet durch zwei
Kollektivunterschriften von zwei Mitgliedern des Vorstandes.
11. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das
Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist
ausgeschlossen.
12. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn
zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dem
Änderungsvorschlag zustimmen.
13. Auflösung des Vereins
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das
Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen
oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.
14. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 29.
Dezember 2009 angenommen worden und sind mit diesem Datum in
Kraft getreten.
Für den Vorstand
Marcus Caluori, Manuela Kihm, Jura Kralicek, Petra Kralicek
(†),
Andreas B. Müller, Hans-Peter Studer, Klaus-Dieter
Theurich
St. Gallen, 29. Dezember 2009
Die Statuten können Sie
hier zum Ausdruck downloaden (pdf)
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